Diskussion:Atheismus aktiv
- Kirchensteuer, Religionslehrer
Jede staatskirchenrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechts kann diese Eintreiben, muss es aber nicht. http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_%28Deutschland%29#Kirchensteuereinzug_durch_den_Staat listet einige berechtigte KdöR auf, in dieser Liste sind 4 humanistische Körperschaften aufgelistet, und es kann durchaus sein, dass es da noch mehr gibt.
- Jetzt habe ich doch glatt Diskussion übersehen :( Sorry dafür, ich muss meine Maileinstellungen überarbeiten.
- Ja, dieses Recht ist für viele offen, aber ich finde eher, dass es keinem zustehen sollte. Ich weiß auch, dass der Staat daran sogar verdient, ist für mich aber kein Grund es zu behalten. --Trublu 17:24, 28. Dez. 2009 (CET)
Dieselben humanistischen Körperschaften könnten übrigens auch Religionslehrer stellen, mit denselben Rechten und Pflichten. Auch das gehört zu den Befugnissen einer staatskirchenrechtlichen Körperschaft.
- Gut, diesen Aspekt kannte ich noch nicht, aber die hum. Körperschaften tun es wohl aus dem selben Grund nicht, wie ich es auch ablehne, dass es dieses Konstrukt überhaupt gibt. --Trublu 17:24, 28. Dez. 2009 (CET)
- Atheisten werden vom Staat "zwangsgeoutet" (Lohnsteuerkarte)
Inwiefern, weil im entsprechenden Feld "--" steht? Das steht bei mir, als bekennendem Christen auch (Freikirche, die das Kirchensteuerprivileg nicht nutzt). Das einzige, was über dieses Feld geklärt wird ist, ob und welchem Verein man Kirchensteuer zahlt - das "--" sagt also nur aus, dass man mit der handvoll Gruppen, die das Privileg nutzen, nichts zu tun hat.
- Man gehört dadurch einer (wachsenden) Minderheit an. Per Lohnsteuerkarte weiß jeder der die zu gesicht bekommt automatisch, dass ich keiner der "Mainstream-Religionen" angehöre, also einer Minderheit. Ich möchte nicht, dass das jemand per staatlich vorgeschriebenem Formular weiß. --Trublu 17:24, 28. Dez. 2009 (CET)